Stipendien
Stipendienberechtigt sind SchülerInnen ab dem Kindergarten bis zum 20. Lebensjahr, deren Eltern das volle Honorar nicht bezahlen können. Die finanzielle Lage des Stipendienfonds bestimmt die Höhe einer möglichen Beitragsreduktion. Die Reduktion kann höchstens die Hälfte des erforderlichen Honorars betragen. Ein Stipendium wird halbjährlich gewährt und muss nach Ablauf jeweils neu beantragt werden. Dem Antrag muss immer ein schriftliches Motivationsschreiben beiliegen. Die gewährte Unterstützung wird der Lehrperson direkt ausbezahlt.
Termine und detaillierte Angaben zum Stipendienantrag stehen in der Stipendienverordnung.
Bitte senden Sie Antragsformular und Motivationsschreiben per E-Mail oder Post an:
Daniela Pallavicini - Sekretariat Freie Musikschule Zürich
z.H. Stipendienkommission
Sagen 1
8833 Samstagern
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