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Unsere AGB

1. Organisation

Die Freie Musikschule Zürich (im Folgenden FMZ) ist ein Zusammenschluss von anthroposophisch interessierten Musiklehrpersonen, die auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners unterrichten. Sie treffen sich regelmässig zur Bearbeitung musikalischer und musikpädagogischer Themen und unterstützen sich gegenseitig in ihren Aufgaben. Die Musiklehrpersonen sind keine Angestellten der FMZ sondern Selbständigerwerbende. Die organisatorische Unterstützung leistet der «Verein der Freien Musikschule Zürich», der auch das Sekretariat zur Verfügung stellt.

Schüler der FMZ (bei Minderjährigen deren Erziehungsberechtigte) unterstützen den Verein mit einem jährlichen Mitgliederbeitrag von 60 Schweizer Franken, der zu Anfang des Schuljahres erhoben wird. Alternativ zur Mitgliedschaft kann ein jährlicher Administrationsbeitrag von 80 Franken bezahlt werden. Die Beiträge gelten jeweils für ein Jahr für die ganze Familie.

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2. Anmeldung

Eine Anmeldung zum Musikunterricht ist jederzeit möglich. Sie erfolgt direkt über die Lehrperson oder das Sekretariat. Falls mehrere Lehrkräfte für ein Instrument in Frage kommen, entscheiden die Lehrpersonen unter sich, wer den Schüler unterrichten wird. Es ist aber auch möglich, bei der Anmeldung eine bestimmte Lehrkraft zu benennen.

Sobald sich Lehrperson und Schüler über den Unterricht einig geworden sind, informiert die Lehrperson das Sekretariat, welches anschliessend die Anmeldeunterlagen für die FMZ verschickt. Mit der Anmeldung bei der FMZ anerkennt der Unterzeichnende deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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3. Abmeldung

Die Abmeldung vom Musikunterricht erfolgt schriftlich per Email oder Brief an den Lehrer auf den 15. Dezember oder 15. Juni. Bei einer Abmeldung nach Semesterbeginn ist das Unterrichtsgeld für das angelaufene Semester zu bezahlen.
Wird auch der Austritt aus dem Verein gewünscht, so muss dieser schriftlich per Email oder Brief an das Sekretariat erfolgen. Er wird auf Ende des laufenden Kalenderjahres wirksam.

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4. Probestunden/Hospitation

Vor Vertragsabschluss ist es möglich, kostenlose Probestunden zu vereinbaren. Schüler können ausserdem kostenlos – nach vorhergehender Anmeldung bei der Lehrperson – hospitieren.

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5. Die Anschaffung von Lehrmitteln und Instrumenten

Die Instrumentenmiete ist Sache der Schüler. Unterrichtsmaterial ist vom Schüler zu bezahlen. Die FMZ bietet Geigen und Celli zur Miete an. Siehe Instrumentenverleih.

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6. Schuljahr und Ferien

Das Schuljahr richtet sich nach den Feriendaten der Rudolf Steiner Schulen Zürich und der Rudolf steiner Schule Sihlau, Adliswil, in deren Räumen der Unterricht stattfindet.
Das Schuljahr besteht aus zwei Semestern von in der Regel insgesamt 36 Unterrichts-

stunden.

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7. Stundenplan

Die Lehrpersonen erstellen den Stundenplan vor Semesterbeginn. Dabei sind sie auf jeden Fall bemüht, die diesbezüglichen Interessen der Schüler in die Planung miteinzubeziehen.

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8. Dauer der Stunden

Die Dauer der Lektionen kann in Absprache mit der Lehrkraft zwischen 30 und 60 Minuten gewählt werden. Der Dauer entsprechend wird das Honorar für die Lehrperson angepasst und vertraglich festgehalten.

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9. Unterrichtsbeiträge

Bei regelmässig erteiltem Unterricht erfolgt die Bezahlung der Lehrkräfte im Voraus monatlich oder für das Semester. Das Honorar ist direkt an die Lehrkraft zu zahlen. Die Höhe des Honorars richtet sich nach Länge der Unterrichtseinheiten und ist in der Beitragstabelle festgelegt, die auf der Website der FMZ publiziert wird. Bei erhöhtem Aufwand für die Lehrperson kann ein Aufschlag von bis zu 10% erhoben werden.

Bei Zahlungsverzug von über einem Monat kann die Lehrkraft eine Mahngebühr von 20 Franken erheben. Bei Zahlungsverzug von über zwei Monaten darf die Lehrperson den Unterricht einstellen, was aber keinen Verzicht auf die geschuldeten Honorare bedeutet. Die Unterrichtsbeiträge für das laufende Semester sind weiter geschuldet.

Die Zahlungspflicht besteht auch während der Schulferien.

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10. Stundenausfall aufgrund von Feiertagen

Bei Unterrichtsausfall aufgrund von gesetzlichen Feiertagen besteht kein Anspruch auf Reduktion des Lehrerhonorars. Die ausfallende Unterrichtseinheit muss bezahlt werden. Die ausgefallene Lektion muss nicht nachgeholt werden.

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11. Stundenabsagen durch Schüler

Sowohl vom Schüler abgesagte Lektionen wie auch nicht abgesagte Stunden, sei es wegen Krankheit, längeren ausserterminlichen Ferien, Schulanlässen wie Schulreisen, Projektwochen, Klassenlager, Exkursionen und Sporttagen oder sonstigen Verhinderungen müssen nicht nachgeholt oder in einer anderen Form kompensiert werden.

Ausnahme: Bei Unfall oder länger dauernder Krankheit des Schülers ab 3 Wochen müssen ab der dritten Woche keine Honorare gezahlt werden. Als Nachweis ist ein gültiges Arztzeugnis vorzulegen. Die Lehrkraft kann den durch den Wegfall des Schülers frei gewordenen Unterrichtsplatz anderen Interessenten zur Verfügung stellen. Das Honorar für bereits geleistete Lektionen ist geschuldet.

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12. Stundenabsage durch die Lehrperson

Von der Lehrperson abgesagte Lektionen werden pro Semester ab der zweiten Lektion in Absprache mit dem Schüler vor- oder nachgeholt oder von einem Stellvertreter erteilt. Eine Stellvertretung muss akzeptiert werden.

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13. Einzellektionen

Es ist aber auch möglich mit der Lehrperson Einzellektionen zu einem höheren Stundenansatz zu vereinbaren. Bei diesen müssen weder während der Schulferien noch beim Ausfall durch gesetzliche Feiertage Honorare gezahlt werden. Absagen durch den Schüler werden bis einschliesslich einen Tag (24 Stunden) vor der geplanten Lektion akzeptiert. Erfolgt die Absage später, ist das gesamte Honorar für die ausgefallene Stunde geschuldet.

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14. Unterrichtsorte

Die Lehrkräfte unterrichten in der Regel in angemieteten Unterrichtsräumen an der Rudolf Steiner Schule, Plattenstrasse 37 in 8032 Zürich oder an der Rudolf Steiner Schule Sihlau, Sihlstrasse 23, 8134 Adliswil. In Absprache mit der Lehrperson ist aber auch Unterricht in anderen Räumen möglich.

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15. Aufsichtspflicht vor und nach Unterricht

Die Aufsichtspflicht der Lehrkräfte für die Schüler besteht nur während des Unterrichts in den dafür vorgesehenen Unterrichtsräumen.

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16. Stipendien

Zahlenden Mitgliedern des Vereins der FMZ kann ein Stipendium für den Einzelunterricht gewährt werden. Einzelheiten sind unter Stipendien zu erfahren.

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17. Datenschutzhinweise

Die FMZ verpflichtet sich, die persönlichen Daten ihrer Vertragspartner, die zur Abwicklung der Unterrichtsverträge erhoben werden, nie an Dritte weiterzugeben.

In den Publikationen sowie auf der Website der FMZ verwenden wir zur Eigenwerbung unter anderem Bilder von Teilnehmern an Konzerten und Projekten, welche die FMZ veranstaltet. Wir holen die Erlaubnis hierfür jeweils von den Eltern der Teilnehmer bzw. von den erwachsenen Teilnehmern ein. Sollte es vorkommen, dass wir auf unserer Website Bildmaterial von Teilnehmern verwenden, die uns die öffentliche Verwendung nicht erteilt haben, bitten wir um entsprechenden Hinweis an unser Sekretariat. Die FMZ verpflichtet sich, diese Bilder unverzüglich zu löschen. Die vorgängig genannten Bilddaten werden nur mit Zustimmung der abgebildeten Personen für Publikationen Dritter zur Verfügung gestellt; alle Nutzungs- und Verwertungsrechte bleiben bei der FMZ. Dies gilt auch für Bild- und Tonaufnahmen von Lehrkräften der FMZ, die zur Unterstützung in Unterricht oder Projekten erstellt wurden.

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18. Änderungen der AGB

Änderungen der AGB werden durch das Kollegium durch Mehrheitsbeschluss vorgenommen, auf der Website publiziert und den Mitgliedern des Vereins der FMZ schriftlich per Brief oder Email kommuniziert.

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19. Widerrufsrecht

Es besteht das Recht, den Unterrichtsvertrag innert vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Unterzeichnenden mittels einer schriftlichen Erklärung per Briefpost oder E-Mail an das Sekretariat Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, mitteilen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts am letzten Tag der Widerrufsfrist abzusenden.

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20. Sonderregelungen Orchesterprojekt und Kammermusikwochen sowie Kinderchor und Schulmusikseminar

Teilnehmer der Orchesterprojekte und Kammermusikwochen müssen keinen Mitgliederbeitrag der FMZ bezahlen. Dasselbe gilt für Teilnehmer des Kinderchors und des Schulmusikseminars. Mit der Anmeldung anerkennt der Teilnehmer die AGB der Freien Musikschule Zürich.

Mitglieder des Vereins der FMZ erhalten auf Kurskosten eine Ermässigung, deren Höhe auf dem jeweiligen Anmeldeformular genannt wird. Bei mehreren Anmeldungen aus einer Familie wird ein Familienrabatt von 10% auf den Gesamtbetrag gewährt.

Das Zustandekommen von Musikprojekten ist abhängig von der Anzahl Anmeldungen sowie von pädagogischen Voraussetzungen wie Alter oder Niveau. Die Anmeldebestätigung ist nicht gleichbedeutend mit der Bestätigung, dass das Projekt stattfindet. Dazu muss zunächst die Mindestteilnehmerzahl erreicht werden.

Die Rechnungen werden nach dem Anmeldeschluss für das jeweilige Projekt per Post verschickt. Bei Absage durch den Teilnehmer nach dem Ende der Anmeldefrist werden 50% der Kurskosten verrechnet. Bei Absage nach Projektbeginn sind 100% der Kurskosten geschuldet.

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21. Instrumentenmiete

Tarife und Bestimmungen zur Miete von Instrumenten sind gesondert im Vertrag zur Instrumentenmiete geregelt.

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Zürich, im Januar 2017

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